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Bundeseinheitliche Landeskaderkriterien

  • Tatjana Geibig-Krax

Seit Januar 2026 gelten für alle Landesverbände die bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien. Diese Vorgehensweise ist eine Auflage vom DOSB, nachdem der Dachverband jedes Verbandes ( bei uns der Deutsche Badminton Verband) diese Anforderungen an die Landeskader-Kriterien festlegt und an die Landesverbände weitergibt. Der HBV ist verpflichtet diese Vorgaben euntsprechend umzusetzen.

pdfDBV-Anforderungen_bundeseinheitliche_Anforderungen_Landeskaderkriterien_2025_02.pdf