Bundeseinheitliche Landeskaderkriterien
Seit Januar 2026 gelten für alle Landesverbände die bundeseinheitlichen Landeskaderkriterien. Diese Vorgehensweise ist eine Auflage vom DOSB, nachdem der Dachverband jedes Verbandes ( bei uns der Deutsche Badminton Verband) diese Anforderungen an die Landeskader-Kriterien festlegt und an die Landesverbände weitergibt. Der HBV ist verpflichtet diese Vorgaben euntsprechend umzusetzen.
DBV-Anforderungen_bundeseinheitliche_Anforderungen_Landeskaderkriterien_2025_02.pdf

